Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. (Stand 01/2017)

 

§ 1 Allgemeines

(1) Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.
(2) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Yacht-Masters Islas Baleares S.L., auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(3) Motorbootfahrstunden, Skippertraining und andere Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. Insoweit tritt diese nur als Vermittler auf.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen, Terminverschiebung und Kündigung) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Brief, e-Mail). Erklärungen der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Annahmeerklärung der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. zustande. Die Anmeldebestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht.
(3) Sofern ein Dritter (Freunde, Bekannte, Familienangehörige etc.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. als Veranstalterin und dem/der/den Anmeldenden begründet.

(5) Ausbildung und Prüfung finden auf Mallorca/Balearen/Spanien statt, die Anreise und Unterbringung erfolgt auf eigene Kosten.
(5) Yacht-Masters Islas Baleares S.L. darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

 

§ 3 Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. Die Anmeldung verpflichtet, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.
(2) Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden spätestens am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.
(3) Ermäßigungen und Rückzahlungen aus nicht wahrgenommenen Kursen oder Bestandteile der Veranstaltungen sind nicht möglich.

(4) Für Zahlungen von ausserhalb der EU und PayPal Zahlungen wird eine Extra-Gebühr von 20€ pro Zahlungsvorgang erhoben.
(5) Unmittelbar nach Kursende findet eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss des Deutschen Motoryachtverband statt (ausgenommen Skippertraining, hier findet keine Prüfung statt). Diese unabhängigen Kommissionen organisieren ihre Prüfungstermine selbst. Die Prüfungsanmeldung erfolgt durch die Yacht-Masters Islas Baleares S.L., außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. spätestens 20 Tage vor dem bekanntgegebenen Prüfungstermin vorliegen. Für die Einhaltung der Termine, die Festlegung der Prüfungsorte und die Durchführung der Prüfungen sind die Kommissionen bzw. deren Ausschüsse verantwortlich. Deshalb wird hierfür keine Haftung übernommen, auch nicht bei unvorhergesehenen Änderungen.
(6) Das Teilnehmerentgelt für die Leistungen der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. kann auch in form von Gutscheinen erworben und weitergegeben werden. Gutscheine sind nur für das Jahr für das sie ausgestellt sind gültig. Sie verfallen nach Ablauf des Kalenderjahres.

 

§ 4 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten / einer Dozentin angekündigt wurde.
(2) Die kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
(4) Bei Verlegung der Prüfung durch den Kunden nach Kursbeginn verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.

 

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die Yacht-Masters Islas Baleares S.L.

(1) Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist in gewissen Fällen eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Yacht-Masters Islas Baleares S.L. vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Wenn die Yacht-Masters Islas Baleares S.L. eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchführen will, behält sie sich vor, im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer zu kürzen oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.
(2) Die Yacht-Masters Islas Baleares S.L. kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Schule nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(3) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. abgesagt werden muss. In diesem Fall wird dem Kunden ein Ersatztermin seiner Wahl angeboten.
(4) Die Yacht-Masters Islas Baleares S.L. kann den Vertrag aufgrund dringender Ereignisse fristlos kündigen. Ein dringendes Ereignis liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der Yacht-Masters Islas Baleares S.L., Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die Yacht-Masters Islas Baleares S.L. den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch von Yacht-Masters Islas Baleares S.L. wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

 

§ 6 Terminverschiebung, Krankheit, Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in

 (1) Durch die Bestellung und Anreise der Prüfungskommission nach Mallorca entstehen erhöhte Kosten, die von der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. auch bei Ausfall des Kurses oder weniger Teilnehmern zu zahlen sind. Bei Abmeldung bis 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird daher die Anzahlung von 50% einbehalten. Sollte diese noch nicht entrichtet worden sein, ist sie trotzdem zur Zahlung sofort fällig.
Ein Restguthaben auf der Anzahlung wird auf eine erneute Kursanmeldung, innerhalb des selben Kalenderjahres, angerechnet. Restguthaben verfallen am Ende des Kalenderjahres.

(2) Bei Abmeldung nach der 20 Tage Frist, sind 100% der Kursgebühr zu entrichten, auch wenn keine Teilnahme erfolgte.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Der/Die Teilnehmer/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(5) Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

(6) Gutscheine werden bei Widerruf durch den Kunden nicht erstattet, können aber nach Absprache auf andere Kurse oder Angebote der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. umgelegt werden. Allfällige Guthaben bleiben für das gesamte Ausstellungsjahr bestehen.

(7) Durch Terminverschiebung seitens des Kunden bleiben Anzahlungen bzw. Restguthaben bis. Maximal 1 Jahr nach der Anzahlung bestehen. Danach verfällt die Anzahlung.
Die Anzahlung wird generell nicht erstattet, 
Yacht-Masters Islas Baleares S.L. bemüht sich jedoch mit dem Kunden eine Einvernehmliche Lösung zu finden. In Sonderfällen kann die Frist verlängert werden oder der Kunde kann andere Leistungen aus dem Ausbildungsangebot beziehen.

(8) Kann der Kunde aufgrund eines akut auftretenden körperliches Problems nach erfolgter Anzahlung kurzfristig, innerhalb der 20-Tage-Frist, nicht am Kurs teilnehmen, verfällt nur die Anzahlung, weitere Gebühren sind nicht zu entrichten.
(9) Bekannte gesundheitliche Probleme sind durch den Kunden selbstständig vor der Kursanmeldung bei einem Arzt abzuklären. Erfolgt dennoch eine Anmeldung zum Kurs, hat der Kunde bei etwaigen Problemen auch die Konsequenzen zu tragen. Erstattungen finden keine statt, der Kunde hat die volle Kursgebühr zu entrichten.

(10) Erkrankt ein Kursteilnehmer während des Kurses so, dass eine weitere Kursteilnahme nicht möglich ist, ist die Kursgebühr dennoch vollumfänglich zu entrichten. Der Kunde hat keinerlei Ansprüche auf Vergütung. Möchte der Kursteilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt den Kurs zu Ende besuchen, wird ihm ein reduzierter Kurstarif durch Yacht-Masters Islas Baleares S.L. angeboten. Insbesondere sind auch die Prüfungsgebühren erneut, vollumfänglich zu bezahlen.

 

§ 7 Ummeldung

(1) Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten (Prüfungsgebühr, erhöhter Administrativer Aufwand, Lernprogramme, usw.) werden verrechnet.

 

§ 8 Urheberschutz

(1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese AGB Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von an der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls diese AGB eine Lücke enthalten sollte.

 

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand der Yacht-Masters Islas Baleares S.L. ist 07001 Palma de Mallorca, Spanien.